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Bayerisches Mobilfunk-Förderprogramm

Zahlreiche Gemeinden sehen im Mobilfunk eine wichtige Infrastruktur, welche heutzutage vorhanden sein sollte. In verschiedenen Orten gibt es Gebiete, welche nicht durch Mobilfunk versorgt sind (Funkloch).

Netzbetreiber planen neue Standorte in erster Linie nach Wirtschaftlichkeit und funktechnischer Eignung zur Versorgung. Sofern Gemeinden in Gebieten ohne Sprachmobilversorgung, in denen der Bau von Mobilfunkstandorten nicht wirtschaftlich ist, einen Masten selbst bauen wollen, können sie Bayerische Mobilfunk-Förderprogramm eine Förderung von bis zu 80 Prozent erhalten. Bei besonderem Handlungsbedarf beträgt die Förderung bis zu 90 Prozent.

Einen möglichst effizienten und zugleich schonenden Ausbau der Mobilfunk-Versorgung erreicht die Gemeinde mit fundierter, unabhängiger Beratung. Dadurch werden in die Standortwahl zwei neue Kriterien einbezogen:

  • Effiziente Versorgung
    Verschiedene Standorte können völlig unterschiedliche Bereiche versorgen. Die Gemeinde erhält unabhängig erstellte Versorgungsprognosen und wählt aus, welche Bereiche, Ortsteile und Verkehrslinien mit Mobilfunk abgedeckt werden sollen

  • Immissionsminimierung
    Vergleichende Immissionsprognosen weisen nach, wie gut jeder Standort das Optimierungspotential ausnutzt. So wird neben Versorgung, Verfügbarkeit und Wirtschaftlichkeit das Kriterium „Immissionsminimierung“ erst in die Standortwahl einbezogen

 

Die Begutachtung beinhaltet:

  • Die zu untersuchenden Standortvarianten werden in Abstimmung mit der Gemeindeverwaltung festgelegt. Sofern vorhanden, sollten Vorschläge der Bürgerinitiative einfließen. Sofern der Gutachter zusätzliche Flächen findet, von welchen eine bessere Versorgung bzw. eine weitgehendere Immissionsminimierung möglich ist, nimmt er diese mit auf. So ist sichergestellt, dass im Gutachten die schonendste Variante zur Versorgung des gewünschten Gebietes dargestellt ist
  • Im Rahmen einer technischen Vorabstimmung werden die Netzbetreiber zu Aussagen einer möglichen Nutzung der verschiedenen Standortvarianten angefragt. Ggf. bringt die Netzbetreiberseite auch weitere Varianten in die Diskussion ein
  • Eigene Versorgungsberechnungen zeigen, welche Vor- und Nachteile die unterschiedlichen Standortvarianten aufweisen, welche Siedlungsbereiche, Streusiedlungen und Verkehrslinien noch mit LTE, 5G oder nur Sprache versorgt werden und welche nicht
  • Die Gemeinde kann auf langjährige Erfahrung bei der Standortwahl von Mobilfunkanlagen zurückgreifen. Bei Bedarf wird der Prozess moderierend begleitet. Die Dank des Gutachters gleiche Augenhöhe zwischen Netzbetreibern und Gemeinde ermöglicht eine Versachlichung der Diskussion und schonenden Ausführung der Infrastrukturmaßnahme

Informationen zum Mobilfunk-Förderprogramm vom Bayerischen Wirtschaftsministerium