Bei der Diskussion zu Standortalternativen müssen Sie sich nicht alleine auf die Aussage des Netzbetreibers verlassen, sondern können anhand des Gutachtens sicherstellen, dass bei der Wahl des Standortes die technischen Spielräume zur Immissionsminimierung auch vollständig ausgenutzt werden.

Der Abstand der Mobilfunkantenne, vom Sendemast oder dem Funkturm zum Wohnhaus hängt von den örtlichen Randbedingungen ab. Auch bei dem neuen Mobilfunk-Standard 5G. Zudem kommt es durchaus vor, dass durch die Einschaltung des Gutachters zusätzlich zur Minimierung der Strahlenbelastung auch das Versorgungsgebiet optimiert werden kann, dh die Versorgung von Straßenzügen oder Ortsteilen möglich wird, die sonst außen vor geblieben wären und später vielleicht einen zusätzlichen Standort bekommen würden.

Durch die unabhängige und kompetente Unterstützung des Gutachters entsteht bei der Mitsprache zur Standortwahl Augenhöhe zwischen Netzbetreiber und Gemeinde.

Grafik: Mit Variante A wird die Nachbarschaft mit  9 V/m bestrahlt, bei vier Betreibern auf dem Standort erhöht sich die Belastung auf 18 V/m.
Bereits mit Variante B lässt sich eine deutliche Reduktion erreichen, Variante C ist am schonendsten.

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