Beispiel zur Optimierung

Beispielort Buschingen. Von Standort A (linkes Bild) werden die Nachbarn wesentlich stärker angestrahlt als von Standort C (rechtes Bild)

Standortwahl mit Immissionsgutachten (dialogisch)

Der Netzbetreiber muss die Stadt- oder Gemeindeverwaltung über seine Standortsuche informieren und ihr die Gelegenheit geben, eigene Standortalternativen vorzuschlagen. Die Prüfergebnisse und Begründungen müssen zur Verfügung gestellt und bei Bedarf diskutiert werden.

Durch Einschaltung eines Gutachters können die Auswahlkriterien für den Standort um die Vorsorge (Immissionsminimierung) sowie das Orts-/Landschaftsbild erweitert werden.

Zusätzlich kommt es durchaus vor, dass ergänzend zur Immissionsminimierung auch das Versorgungsgebiet optimiert werden kann, d.h. die Versorgung von Verkehrslinien/Ortsteilen oder Bereichen möglich wird, die sonst außen vor geblieben wären und für die mittelfristig vielleicht ein zusätzlichen Standort notwendig würde.

In Abstimmung mit der Stadt- oder Gemeindeverwaltung werden Standortalternativen innerhalb des betreiberseitig angegebenen Suchbereichs sowie in der funktechnisch relevanten Umgebung benannt und vergleichend untersucht. Zielsetzung des Vorsorgekonzeptes ist die Immissionsminimierung und die effiziente Versorgung.

Oft stellen sich im Rahmen der Begutachtung mehrere Standortalternativen als diskussionswürdig heraus. Diese werden mit dem Betreiber technisch vorabgestimmt, Aussagen des Betreibers zur Nichteignung überprüfe ich dabei mit dem Netzplanungstool unabhängig auf Plausibilität. Maßstab ist die „flächendeckend angemessene und ausreichende Versorgung mit Dienstleistungen des Mobilfunks“ gem. dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 30.08.2012, welches in Bestätigung eines von mir erstellten Gutachtens fiel.

Die Spielräume der Standortwahl werden sichtbar
Die Ergebnisse zu allen näher untersuchten Standortalternativen werden vergleichend dargestellt. Das Gutachten offenbart bestehende Spielräume bei der Standortwahl und unterstützt die Gemeinde darin, dem Mobilfunkbetreiber einen Kompromiss abzuringen.

Behandlung im Gemeinderat / Stadtrat
Nach Fertigstellung des Gutachtens kann der Gemeinderat aus den untersuchten Standortvarianten eine Auswahl treffen und das Gutachten somit als Werkzeug zur möglichst schonenden Verbesserung der Versorgung bzw. zum möglichst schonenden Ersatz eines entfallenden Standortes einsetzen.

Zusätzlich zu den Kriterien der Netzbetreiber fügt die Gemeinde in der Regel die Bewertungskriterien „Ortsbild“ und „Immissionsminimierung“ hinzu – einer der wichtigen Gründe, wieso die Standorte wo anders entstehen können.

Strahlenminimierung häuftg 30 % bis 70 %
Bezüglich der jeweils ungünstig betroffenen Anwohner können bei der Strahlenbelastung häufig Reduktionen von 30 bis 70 Prozent erreicht werden. Die Netzbetreiber sind erfahrungsgemäß durchaus zu Kompromisslösungen bereit.

Nutzen der Gestaltungsspielräume
Über vergleichende Immissionsprognosen zu allen Mobilfunkstandort-Alternativen und die unabhängige fachliche Beratung des Gutachters

  • können über die Einführung des Kriteriums „Immissionsminimierung“ vergleichsweise schonende Standortalternativen gefunden werden
  • wird angesichts der Vermeidung „schlimmeren Übels“ (Standort mit 100 Prozent Strahlenbelastung) die Diskussion versachlicht
  • wird gleiche Augenhöhe mit der Netzbetreiberseite hergestellt
  • Bei gutachterlicher Begleitung gibt es für das Dialogverfahren ausreichend Zeit. In der Regel akzeptieren die Netzbetreiber den für die Begutachtung und die anschließende Behandlung im Gemeinderat/Stadtrat nötigen Zeitbedarf
  • In manchen Fällen konnte über die immissionsgünstigere Alternative eine bessere Versorgung von Ortsteilen oder Verkehrslinien erreicht werden, welche der Netzbetreiber (noch) nicht im Fokus hatte. Darüber kann ein Bedarf an zukünftigen weiteren Standorten reduziert werden.

Die Kommune kann dem Betreiber nach Erfahrungen aus der Rechtsprechung durchaus etwas zumuten, allerdings darf es keine Zumutung werden. So kann die Stadt oder Gemeinde mit dem Betreiber einen Kompromiss erzielen.

Wichtig ist, dass der Gutachter fachliche Kenntnisse auch zur Versorgung einsetzt und zu Aussagen der Betreiberseite zur Eignung von Standortvarianten unabhängig Stellung nimmt. In FEE-geförderten Gutachten ist genau dies nicht erlaubt (Schreiben des Bayerischen Landesamts für Umwelt vom 17.10.2016).