Einheitenumrechnung

Bei elektromagnetischen Feldern sind eine Vielzahl von Einheiten im Umlauf. Seit dem Jahr 1996 wird der Grenzwert in Deutschland in der Feldstärke (V/m) angegeben. Im automatischen Einheitenrechner können Sie eigene Werte eingeben und umrechnen

E [V/m]S [mW/m²]S [µW/m²]S [nW/cm²]

Anleitung: Den Ausgangswert in das gewünschte Feld eingeben und die darüber liegende Schaltfläche „Berechnen“ klicken. Die Werte für die anderen Felder werden berechnet.
Die Berechnungsergebnisse aller Felder können beliebig geändert werden, durch Anklicken von „Berechnen“ werden die anderen Felder neu berechnet.
Manchmal werden Werte auch in W/m² angegeben. 1 W/m² entspricht 1000 mW/m².

 

Stolperschwelle beim Vergleich mit dem Grenzwert

In der Einheit der Leistungsflussdichte (mw/m², µW/m², nW/cm²) betrachtet, lässt der Vergleich von Messwerten mit dem Grenzwert den Unterschied größer erscheinen als in der Einheit, in der der gesetzliche Grenzwert angegeben ist (V/m). Auch das Ausmaß der berechneten Grenzwertunterschreitung erscheint größer. Dieser Umstand kann sowohl zur Verharmlosung verwendet werden („Ihr Messwert beträgt nur 1 Promille des Grenzwerts“) als auch zur Überhöhung („Der Grenzwert liegt tausendfach über dem Messwert“). Immer wieder entstehen Diskussionen, in welcher Einheit Mess- oder Prognosewerte mit dem Grenzwert zu vergleichen sind.

Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) hat die Aufgabe der „Erarbeitung von Auslegungshinweisen für die in der Praxis der Länder aufgetretenen Auslegungsfragen von bundesweit geltenden Vorschriften“. Nach den im Jahre 2014 herausgegebenen Durchführungshinweisen hat ein Vergleich mit dem Grenzwert in der Einheit V/m zu erfolgen. In einem von der LAI gewählten Rechenbeispiel entspricht ein auf die Leistungsflussdichte bezogener Anteil von 9 % einem tatsächlichen Grenzwertanteil von 30 %.

Die gesetzlichen Grenzwerte in Deutschland sind frequenzabhängig und liegen beim Mobilfunk für die Frequenzbereiche ab 800 MHz zwischen 39 V/m und 61 V/m, beim digitalen Behördenfunk bei 28 V/m.

Wer’s genau wissen will:

Die vor allem auch früher verwendete Einheit der Leistungsflussdichte (mW/m², µW/m², nW/cm²) steht mit der Feldstärke in quadratischem Zusammenhang. Dies hat zur Folge, dass Feldstärkeunterschiede, in der Leistungsflussdichte angegeben, quadratisch überhöht erscheinen: Eine Erhöhung der Feldstärke um das 10fache entspricht einer Erhöhung der Leistungsflussdichte um das 100fache – so wie die Fläche eines Quadrates mit 1 m Seitenlänge 1 m² beträgt, mit 10 m Seitenlänge 100 m².

Ein Vergleich mit dem Grenzwert ist nur dann korrekt, wenn er in der Einheit des Grenzwertes erfolgt, also der Feldstärke E (V/m). Vgl. Verfahren und Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Az 1 CS 12.830) vom 16.07.2012 in Bestätigung meiner gutachterlichen Darstellung (der betroffene Netzbetreiber unterlag) sowie: Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI), Hinweise zur Durchführung der Verordnung über elektromagnetische Felder, 128. Sitzung am 17. und 18. September 2014 in Landshut, Seiten 59 und 60

Um eine leichtere Vergleichbarkeit mit den Grenzwerten zu ermöglichen, erfolgen die Immissionsangaben in meinen Gutachten seither in der Feldstärke E (V/m).

Sofern ein Grenzwertanteil in der Einheit der Leistungsflussdichte angegeben wurde, wird dies auch als „thermischer Grenzwertanteil“ bezeichnet. Der Bezug auf die Feldstärke kann über das Ziehen der Wurzel hergestellt werden. Beispiel aus den o.a. Durchführungshinweisen der LAI: Ein auf die Leistungsflussdichte bezogener Anteil von 9 % entspricht einem Faktor 0,09. Die Wurzel aus 0,09 beträgt 0,3, das entspricht 30 %. Der feldstärkebezogene Anteil und damit der Grenzwertanteil beträgt somit 30 %.